Verfahrenslotsen
Verfahrenslotsen beraten und unterstützen Familien von Kindern und jungen Menschen mit einer drohenden oder festgestellten seelischen, körperlichen oder geistigen Einschränkung bis zum 27. Lebensjahr.
Häufig stehen Familien und junge Menschen vor vielen Fragen und Herausforderungen im oft komplexen System der verschiedenen Hilfen und Zuständigkeiten im SGB VIII und SGB IX. Unterschiedliche Zuständigkeiten, Anträge und Leistungen können schnell unübersichtlich werden. Orientierung und Informationen über mögliche Hilfen bietet unsere Verfahrenslotsin und unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten, Fragen zu klären und passende Hilfen zu finden.
In der Beratung informiert die Verfahrenslotsin über mögliche Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe und wird Sie auf Wunsch bei Anträgen oder Gesprächen mit verschiedenen Stellen begleiten. Sollte bereits eine Diagnostik oder medizinische Befunde vorliegen, bringen Sie die Unterlagen gerne mit zum Beratungsgespräch.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die passende Hilfe zu finden und Sie auf dem Weg zu den richtigen Ansprechpartnern zu begleiten.
Die Beratung ist kostenlos, unabhängig und vertraulich.
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Voraussetzungen
Terminvereinbarung
Die Beratung ist nach Terminvereinbarung persönlich, telefonisch oder per E-Mail möglich.
Nutzen Sie auch gerne das offene Beratungsangebot mittwochnachmittags von 14 Uhr bis 18 Uhr im Familienbüro.
An wen muss ich mich wenden?
Verfahrenslotsin
Fachdienst Kinder, Jugend und Familie - Jugendarbeit / Jugendschutz
Verfahrenslotsin
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
- Telefon: 05451 931-5176
- Fax: 05451 931-85176
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 527
Folgende Links bieten eine erste Orientierung:
- Pflegewegweiser NRW: https://www.pflegewegweiser-nrw.de/
- Beratungshaus Inklusion LWL: https://www.beratungshaus-muenster.de/de/
- Elternratgeber „Mein Kind ist behindert“: https://bvkm.de/wp-content/uploads/2019/08/2020_mein-kind-ist-behindert_final.pdf
- Familienratgeber: https://www.familienratgeber.de/
- Wenn Eltern Superkräfte brauchen: https://renateweyrich.de/
- 18 werden mit Behinderung: https://bvkm.de/ratgeber/18-werden-mit-behinderung-was-aendert-sich-bei-volljaehrigkeit/
Folgende Stellen bieten kostenlose erste Unterstützungen:
- Familienbüro / Café Wegweiser: Familienbüro
- Selbsthilfegruppen im Kreis Steinfurt: https://www.paritaetischer-steinfurt.de/netzwerk-selbsthilfe-und-ehrenamt/ueber-uns
- Beratungsstellen Caritas: https://www.caritas-ibbenbueren.de/
- DRK: https://www.drk-te.de/start/drk-im-tecklenburger-land.html
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sollte bereits eine Diagnostik oder medizinische Befunde vorliegen, bringen Sie die Unterlagen gerne mit zum Beratungsgespräch.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beratung ist kostenlos.