Hilfen für junge Volljährige
Der Übergang vom Jugendlichen zum Erwachsenen ist eine spannende, aber auch herausfordernde Zeit. Plötzlich stehst du vor vielen neuen Aufgaben, hast vielleicht nur wenig Rückhalt oder Geld und fühlst dich manchmal unsicher.
Egal, ob du früher schon einmal Hilfe von der Stadt bekommen hast oder dich zum ersten Mal meldest: Wir sind für dich da. In einem persönlichen Gespräch sortieren wir gemeinsam deine Fragen und schauen, wie es für dich weitergehen kann.
Voraussetzungen
Wer kann sich bei uns melden?
Junge Heranwachsende, die in Ibbenbüren wohnen und sich informieren möchten, können sich an uns wenden. Wenn du dir nicht sicher bist, ob wir für dich zuständig sind, melde dich gerne und wir schauen gemeinsam, wer dein Ansprechpartner ist.
Ziel
Unser Ziel: Deine Unabhängigkeit
Wir begleiten dich dabei, eine eigenständige Persönlichkeit zu werden und dein Leben selbst in die Hand zu nehmen. Damit können wir schon beginnen, bevor du volljährig bist.
Dabei unterstützen wir dich konkret:
- Zukunft planen: Schule, Ausbildung oder Jobsuche
- Gesundheit: Unterstützung sowohl körperlich als auch seelisch
- Alltag meistern: Hilfe bei Finanzen und Behördengängen
- Privates: Umgang mit familiären Themen oder deiner Wohnsituation (wichtig: Wir vermitteln keine Wohnungen.)
An wen muss ich mich wenden?
Gut zu wissen
Wer ist zuständig?
Du kannst zu uns kommen, wenn du in Ibbenbüren wohnst. Auch wenn du aktuell keine feste Wohnung hast, aber dich in Ibbenbüren aufhältst und in Ibbenbüren leben willst, helfen wir dir gerne weiter.
Wie läuft das ab?
Wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. Wir klären gemeinsam, was du brauchst und welche Unterstützung am besten zu dir passt.
§41 a SGB VIII Nachbetreuung: Wenn deine Hilfe nach § 41 SGB VIII endet, hast du ein Recht auf Nachbetreuung. So stellen wir sicher, dass du nach dem Abschluss der Hilfe nicht alleine dastehst.
Was ist die „Coming-Back-Option“?
Falls eine Hilfe beendet wurde, du aber später merkst, dass du doch noch Unterstützung brauchst, kannst du dich jederzeit erneut melden.
Hast du Fragen? Melde dich einfach bei uns!
Thale-Pia Rupprich
Pawel Mykietynski
(siehe auch unten unter „Kontakt”)
Rechtsgrundlage
Deine Rechte
Jeder junge Mensch hat das Recht darauf, in seiner Entwicklung gefördert zu werden.
- Bis 18 Jahre: Deine Eltern können „Hilfen zur Erziehung“ beantragen.
- Zwischen 18 und 21 Jahren: Du kannst selbst „Hilfe für junge Volljährige“ nach § 41 SGB VIII beantragen, wenn du Unterstützung brauchst.