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Gewerbe-Datenaktualisierung

Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, bestimmte Angaben im Gewerberegister aktualisieren zu lassen. Die Aktualisierungen betreffen ausschließlich Daten, die keine anzeigepflichtige Änderung nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) darstellen.

Dies betrifft unter anderem die Angaben:

  • Aktualisierung von Kontaktdaten
  • Änderung und Ergänzung von Ansprechpartnerdaten
  • Wechsel der Geschäftsführer (nicht der Gesellschafter) bei juristischen Personen
  • Änderung von Haupterwerb zum Nebenerwerb oder Nebenerwerb zum Haupterwerb
  • Aufgabe einer Tätigkeit
  • Änderung oder Ergänzung einer Geschäftsbezeichnung

Die Gewerbe-Datenaktualisierung kann per E-Mail oder per Post erfolgen. Sofern Sie noch Fragen haben oder einen persönlichen Termin vereinbaren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeitenden auf.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung (für Ausländer)
  • Erlaubnis (im Falle erlaubnispflichtiger Gewerbe wie zum Beispiel Makler, Baubetreuer, Gaststätten und Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller)
  • Handwerkskarte (für Handwerker)

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Änderungen, die den Gewerbetreibenden, die Betriebsstätte, die Rechtsform oder die Art der ausgeübten Tätigkeit betreffen, sind nach der Gewerbeordnung anzeigepflichtig und können nicht im Rahmen einer Datenaktualisierung vorgenommen werden. Hier besteht weiterhin eine Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 GewO.