Inhalt

Dienstleistungskatalog

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Fischereischein

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine unter dieser Nummer vereinbart werden: 05451 931-3333 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr)

Online-Dienste

Für die Online-Beantragung des Fischereischeins wird ein Nutzerkonto auf der digitalen Identitätsplattform BundID mit eID-Funktion des Personalausweises benötigt.

Für die Online-Beantragung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe und des Ausländerfischereischeins reicht grundsätzlich auch ein einfacher BundID-Login (E-Mailadresse und Passwort). Die Bezahlung erfolgt online per Kreditkarte. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sollen in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt werden.


Seit dem 3. Juli 2026 ist der Fischereischein digital.

Mit der Modernisierung des Fischereirechts können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder im Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren möglich.

Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Was ändert sich?
  • Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
  • Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.

An wen muss ich mich wenden?

Fischereischein
  • Umtausch eines vor dem 1. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins: ausschließlich im Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren
  • Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026: wahlweise online (https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042001012000) oder im Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe

Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online (https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042010131000) oder im Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren möglich.

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)

Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.
Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online (https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042018006000) (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder im Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren beantragt werden.

Fischereischein mit Begleitung

Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online (https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042017006000) oder postalisch beim Landesamt (https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen) beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Fischereiprüfung
  • ggfls. bisheriger Fischereischein
  • ggfls. Vollmacht
Welche Unterlagen müssen beim Angeln mitgeführt werden?

Ab Juli 2026 sind mitzuführen:

  • Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
  • gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsleistung OnlineBei der Stadt Ibbenbüren 
 Fischereischein auf Lebenszeit 18 Euro 30 Euro 
 Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr) 14 Euro (10 Euro Abgabe + 4 Euro Gebühr) 22 Euro (10 Euro Abgabe + 12 Euro Gebühr) 
 Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr) 42 Euro (30 Euro Abgabe + 12 Euro Gebühr) 50 Euro (30 Euro Abgabe + 20 Euro Gebühr) 
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe) 20 Euro 32 Euro
  Beim Landesamt online oder postalisch  
 Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit 30 Euro 

Rechtsgrundlage

Fischereigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Was sollte ich noch wissen?

Jugendfischereischein entfällt

Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Kinderpersonalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen. Ein entsprechender Ausweis genügt zudem als Nachweis für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den neuen Verfahren, den Onlinediensten sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Internetseite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen (https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen).