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Dienstleistungskatalog

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Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Das Angebot der Eingliederungshilfe richtet sich gemäß § 35 a SGB VIII an junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung ab dem Schuleintritt und umfasst folgende Leistungen:

  • Beratung von jungen Menschen und deren Sorgeberechtigten, bei denen eine seelische Störung fachärztlich diagnostiziert wurde
  • Ermittlung von Teilhabebedarfen
  • Feststellung von (drohender) seelischer Behinderung nach fachlichen Standards
  • Kooperation mit Schulen und sonstigen Einrichtungen
  • Einleitung und Steuerung geeigneter ambulanter und stationärer Maßnahmen der Eingliederungshilfe zur Milderung der Teilhabebeeinträchtigung der von seelischer Behinderung bedrohten oder betroffenen jungen Menschen

An wen muss ich mich wenden?

Gerne informieren wir Sie in einen Beratungsgespräch über Voraussetzungen, Verfahrensabläufe, mögliche Hilfsangebote und klären ihre Fragen und Anliegen.

Ansprechpartner:
Gabriele Wienecke, Kerstin Gohmann, Irmgard Körbe, Laura Felser

(siehe auch unten unter „Kontakt”)