Wallheckenweg-West: Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Bildung und Teilhabe
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Fachdienst Soziales ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine bei den jeweils zuständigen Mitarbeitenden (s. „Kontakt“) vereinbart werden.
Verschiedene Leistungen für Bildung und Teilhabe, die im sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung zusammengefasst wurden, unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben.
Mit diesen Leistungen können Angebote in Schule und Freizeit genutzt werden, wenn eine Familie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnte.
Für die Umsetzung ist das Jobcenter des Kreises Steinfurt zuständig. Für alle Berechtigten des Bildungs- und Teilhabepakets nimmt die Stadt Ibbenbüren die Anträge hierfür entgegen.
Voraussetzungen
Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die
- Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehungsweise Arbeitslosengeld II (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- erweiterte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.
Leistungen im Überblick
Bildungspaket für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung (Schüler) erhalten
- Aufwendungen für Kindergarten-Ausflüge (ohne Taschengeld)
- Aufwendungen für Schulausflüge (ohne Taschengeld)
- Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten (ohne Taschengeld)
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (für zum Beispiel Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportkleidung), jährlich in Höhe von 100 Euro (jeweils zum 1. August eines Jahres) sowie 50 Euro (jeweils zum 1. Februar eines Jahres)
- Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs (wenn die Beförderungskosten nicht oder nicht vollständig durch den zuständigen Schulträger übernommen werden)
- Lernförderung für Schüler in angemessenem Umfang (wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und das Klassenziel – also die Versetzung in die nächste Klasse, bei Abschlussklassen den Schulabschluss – zu erreichen)
- Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden
- Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schüler
Form der Leistungsgewährung
Die Leistungen für den Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden als Geldleistungen erbracht.
Bei den Aufwendungen für die Lernförderung erhält der Berechtigte einen Bewilligungsbescheid und der Leistungserbringer (zum Beispiel der Nachhilfelehrer) eine Kostenübernahmeerklärung für das entsprechende Nachhilfeangebot.
Alle anderen Leistungen (Ausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) werden auf eine "MünsterlandKarte" gebucht. Diese kann beim jeweiligen Leistungsanbieter (zum Beispiel Sportverein, Kindertageseinrichtung, Schule) vorgelegt werden. Der Anbieter rechnet dann mit dem Jobcenter des Kreises Steinfurt ab.
Für alle Berechtigten des Bildungs- und Teilhabepakets nehmen die Sachbearbeiter im Fachdienst Soziales der Stadt Ibbenbüren die Anträge entgegen.
Welche Gebühren fallen an?
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es auf folgender Internetseite sowie beim Jobcenter bei der Stadt Ibbenbüren.