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Personenbeförderungsschein

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.

Ein Personenbeförderungsschein ist notwendige Voraussetzung, um im Rahmen einer selbstständigen beziehungsweise gewerblichen Tätigkeit Fahrgäste bis zu einer Anzahl von acht Personen auf einmal befördern zu dürfen.

Die Stadt Ibbenbüren nimmt im Falle von Personenbeförderungsscheinen Aufgaben für den Kreis Steinfurt wahr. Hierdurch ersparen wir Ihnen den aufwendigen Weg zur Kreisverwaltung Steinfurt.

Voraussetzungen

Das Mindestalter, einen Personenbeförderungsschein beantragen zu können, beträgt 21 Jahre. Sie müssen bereits mindestens zwei Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein.

Um einen Personenbeförderungsschein zu beantragen, ist es notwendig, dass Sie sich bereits im Besitz des EU-Kartenführerscheins befinden. Sollten Sie noch im Besitz eines älteren Führerscheins sein, muss dieser zusätzlich in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Näheres hierzu erfahren Sie in den Dienstleistungsinformationen zum Führerschein.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn erstmalig ein Personenbeförderungsschein beantragt werden soll
  • Personalausweis, Reisepass oder EU-Kartenführerschein
  • medizinisches Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners
  • augenärztliches Gutachten
Wenn der Personenbeförderungsschein verlängert werden soll
  • Personalausweis, Reisepass oder EU-Kartenführerschein
  • medizinisches Gutachten eines Allgemeinmediziners
  • augenärztliches Gutachten

Welche Gebühren fallen an?

Wenn erstmalig ein Personenbeförderungsschein beantragt werden soll
  • 43,90 Euro
Wenn erstmalig ein Personenbeförderungsschein beantragt werden und gleichzeitig der Umtausch eines alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein erfolgen soll
  • 42,60 Euro
  • 51,30 Euro
  • 13 Euro für ein zu beantragendes Führungszeugnis
Wenn der Personenbeförderungsschein verlängert werden soll
  • 38 Euro
  • 46,70 Euro
  • 13 Euro für ein zu beantragendes Führungszeugnis

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsordnung