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Abmeldung Wohnsitz

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.

Eine Wohnsitzabmeldung bei Umzug ist nur dann erforderlich, wenn

  • ein Auszug aus einer Nebenwohnung erfolgt
  • ein Wegzug ins Ausland erfolgt

Eine Abmeldepflicht bei einem Umzug im Inland besteht, sofern es die Hauptwohnung betrifft, nicht.

Die Abmeldung erfolgt jeweils

  • persönlich durch Sie
  • oder durch eine von Ihnen hierzu schriftlich bevollmächtigte Person
  • oder schriftlich

Bearbeitungsdauer

Die Anmeldung kann bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen direkt vorgenommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis beziehungsweise Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach Auszug vorzunehmen. Bei Wegzug ins Ausland kann eine Abmeldung frühestens eine Woche vor Abreise erfolgen.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz