Namenserklärungen
Es gibt eine Vielzahl von Namenserklärungen, die beim Standesamt abgegeben werden können:
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Erklärung zur Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
- Erklärung zur Namensführung des Kindes (Namenserteilung, Namensneubestimmung, Einbenennung)
- Erklärung zur Namensangleichung für Spätaussiedler und Personen, die einen im Ausland erworbenen Namen führen und jetzt dem deutschen Namensrecht unterliegen
- Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
- Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Zu den Voraussetzungen und den vorzulegenden Unterlagen erteilt das Standesamt Auskunft.