Neues Service-Center im Rathaus bietet zentrale Anlaufstelle
Voraussetzungen
Schiedsleute können grundsätzlich alle unbescholtenen Personen ab einem Alter von 35 Jahren werden.
Schiedspersonen sollten souveräne Menschen sein, die Lebenserfahrung, Ruhe und Gelassenheit mitbringen. Spezielle Vorkenntnisse sind für das fünfjährige Wahl-Ehrenamt nicht erforderlich. Wesentlich sind aber
- gesunde Menschenkenntnis
- einige Lebenserfahrung
- viel Geduld
- etwas Zeit (vor allem abends)
- die Fähigkeit zur Abfassung schriftlicher Vergleichsprotokolle
- die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungen teilzunehmen