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Datum: 16.03.2017

Gemeinsam für Breitbandausbau aufgestellt

Ibbenbüren reicht mit weiteren Kommunen der Region Antrag in Berlin ein / Ziel ist die Abdeckung unterversorgter Bereiche

Ibbenbüren, 16. März 2017. Die Stadt Ibbenbüren hat jetzt gemeinsam mit weiteren Kommunen der Region bei der Bundesregierung einen Förderantrag zum Ausbau der Breitbandversorgung eingereicht. Dieser inzwischen zweite Antrag zielt auf Fördermittel zur Abdeckung unterversorgter Gebiete, die von Telekommunikationsunternehmen nicht wirtschaftlich ausgebaut werden können. Antragspartner sind die Kommunen Hörstel, Recke, Hopsten und Ochtrup.

Wie bekannt (siehe Pressemitteilung Nr. 240 vom 7. Juli 2016), nimmt die Stadt Ibbenbüren am Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau teil. Dieses wird vom Breitbandbüro des Bundes begleitet. Das Förderprogramm ist auf Gebiete ausgerichtet, die aktuell und innerhalb der nächsten drei Jahre nicht auf Bandbreiten von mehr als 30 Mbit/s zugreifen können. Für einen ersten Projektschritt zur Ermittlung solcher unterversorgten Gebiete hatte im Sommer vergangenen Jahres die Stadt Ibbenbüren von der Bundesregierung Fördermittel in Höhe von 50.000 Euro zugesprochen bekommen. In dem Förderverfahren begleitet wird sie von der Micus Strategieberatung GmbH aus Düsseldorf. Beteiligt ist zudem die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt (WESt) mbH.

Nach der erfolgten Ermittlung unterversorgter Bereiche Ibbenbürens konnte nun ein Folgeantrag eingereicht werden, um die finanzielle Unterstützung des Bundes für eine entsprechende Vergabe zu erreichen. Nur dann, wenn der Breitbandausbau in einer Kommune für die Marktteilnehmer nicht wirtschaftlich ist, können betroffene Städte und Gemeinden Fördergelder hierfür beantragen.

Ibbenbüren, Hörstel, Recke, Hopsten und Ochtrup wollen gemeinsam Fördermittel für einen FTTB-Ausbau. Die FTTB-Technik (engl. Fibre To The Basement / Fibre To The Building) sieht Glasfaser bis zum Keller beziehungsweise bis zum Gebäude vor. Der Ausbaubeginn soll 2018 sein. Es ist hierbei vorgesehen, 100 Prozent der bislang unterversorgten Haushalte mit einer sogenannten symmetrischen Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s zu versorgen. Bei einem symmetrischen Zugang sind die Down- und die Upstream-Geschwindigkeit gleich hoch.

Was die Bearbeitungszeit des gemeinsamen Förderantrages durch das Breitbandbüro des Bundes angeht, ist von zirka fünf bis sechs Monaten auszugehen. Wird der Antrag von Berlin positiv beschieden, übernehmen der Bund 50 Prozent und das Land Nordrhein-Westfalen 40 Prozent der Aufwände zur Schließung ermittelter Wirtschaftlichkeitslücken. Für jede beteiligte Kommune verbleibt ein Eigenanteil von zehn Prozent.

Die Kommunen Ibbenbüren, Hörstel, Recke, Hopsten und Ochtrup haben sich darauf verständigt, die Beantragung der weiteren Fördermittel zum Breitbandausbau gemeinsam in die Wege zu leiten. Grund hierfür: Durch eine Kooperation in der Antragstellung werden in der Bewertung höhere Punktwerte erreicht, die Erfolgsaussichten des Antrages dadurch gesteigert. Denn es ist bereits heute klar, dass nicht alle Förderanträge positiv beschieden werden.