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Mittagsverpflegung

Für Schüler der Offenen Ganztagsschule (OGS) wird eine warme Mittagsverpflegung angeboten. Die Teilnahme daran ist freiwillig.

Im Rahmen des Betreuungsangebotes »Schule von acht bis eins« ist grundsätzlich kein Mittagessen vorgesehen. Eine Teilnahme ist jedoch möglich, wenn diese bis zum Ende des Betreuungsprojekts um 13 Uhr möglich ist.

Voraussetzungen

  • Teilnahme eines Kindes am Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS)
  • Teilnahme eines Kindes am Angebot „Schule von acht bis eins“

Welche Unterlagen werden benötigt?

ausgefülltes und von mindestens einem Elternteil unterschriebenes Anmeldeformular

Die entsprechende Vorlage finden Sie unter „Formulare zum Herunterladen“.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Mittagsverpflegung sind durch Eltern zusätzliche Beiträge in Höhe von zurzeit 3,00 Euro pro Mahlzeit zu leisten. Für Anspruchsberechtigte aus dem Bildungs- und Teilhabepaket entfällt ab dem Schuljahr 2019/20 der bisher durch die Eltern zu leistende Eigenanteil.

Welche Fristen muss ich beachten?

Siehe hierzu entsprechende Ausführungen zur Offenen Ganztagsschule (OGS) beziehungsweise zum Angebot »Schule von acht bis eins«.

Was sollte ich noch wissen?

Auf eigenen Themenseiten dieser städtischen Website finden Sie grundsätzliche Informationen zur Offenen Ganztagsschule beziehungsweise zum Betreuungsangebot »Schule von acht bis eins«.