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Melderegister-Auskunft

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.

Online-Dienste


Das aktuelle Melderegister der Stadt Ibbenbüren enthält die Daten von Einwohnern, die in Ibbenbüren gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.

Im Falle von Melderegister-Auskünften erhalten Dritte in einem fest umrissenen Umfang Auskünfte aus dem städtischen Melderegister zu einer bestimmten Person.

Es wird unterschieden zwischen

  • einfacher Melderegister-Auskunft
  • erweiterter Melderegister-Auskunft
Einfache Melderegister-Auskunft

Bei einer einfachen Melderegister-Auskunft können Dritte Auskunft über

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • Doktorgrad

einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (zum Beispiel Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht), damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.

Für einfache Melderegister-Auskünfte besteht die Möglichkeit eines Online-Dienstes. Details hierzu siehe unter „Was sollte ich noch wissen?“.

Erweiterte Melderegister-Auskunft

Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt im Bürgerbüro eine erweiterte Melderegister-Auskunft. Diese kann zusätzlich zu jenen der einfachen Melderegister-Auskunft folgende Daten umfassen:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (ausschließlich Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Voraussetzungen

Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nach dem Meldegesetz nur dann zulässig, wenn der Anfragende erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.

Bearbeitungsdauer

Die Auskunft aus dem Melderegister wird unmittelbar bearbeitet. Sie erhalten direkt eine schriftliche Ausfertigung der Auskunft zum Mitnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Anlaufstelle für Melderegister-Auskünfte ist das Bürgerbüro. Ein persönliches Erscheinen ist notwendig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

persönliche Erklärung des Anfragenden bezüglich Werbung und Adresshandel (siehe Voraussetzungen)

Welche Gebühren fallen an?

  • einfache Melderegister-Auskunft: 11 Euro pro Auskunftsersuchen (auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt)
  • erweiterte Melderegister-Auskunft: 15 Euro pro Auskunftsersuchen (auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt)
  • erweiterte Melderegister-Auskunft aus einer Altdatei: 30 Euro pro Auskunftsersuchen (auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt)

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

Meldegesetz

Was sollte ich noch wissen?

Telefonische Auskunft

Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

Online-Auskunft

Für einfache Melderegister-Auskünfte besteht die Möglichkeit eines Online-Dienstes.

Information zu eigenen Daten

Jede Person, die in Ibbenbüren gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos und schriftlich Auskunft über diejenigen Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.