Inhalt

Unsere Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Gewerbeummeldung

Wer den selbstständigen Betrieb eines bestehendes Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle verlegt, eine Erweiterung oder Änderung seiner gewerblichen Tätigkeit vornehmen möchte oder sich der Name des Gewerbetreibenden ändert, muss dies der Stadt Ibbenbüren, Abteilung Sicherheit Ordnung und Gewerbe, als zuständige Behörde gleichzeitig anzeigen. Gleichzeitig bedeutet, dass die Anzeige mit der entsprechenden Änderung zu erfolgen hat.

Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt, zum Beispiel eine Gewerbeanzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig; eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden (§ 146 GewO).

Formulare zum Herunterladen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung (für Ausländer)

Welche Gebühren fallen an?

  • 26 Euro für natürliche und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
  • 33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
  • 13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

Was sollte ich noch wissen?

Es empfiehlt sich, je nach Erweiterung oder Änderung der Tätigkeit, eine Vorabinformation bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer einzuholen. Sofern eine Nutzungsänderung der Betriebsstätte für die gewerbliche Tätigkeit erforderlich ist, sollten Sie sich vorab mit der Bauordnung der Stadt Ibbenbüren in Verbindung setzen.