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Besuchseinladung für Staatsangehörige mit Visumpflicht (Verpflichtungserklärung)

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.

Ausländische Staatsangehörige mit Visumpflicht, die nach Deutschland kommen möchten, müssen unter anderem nachweisen, dass sie in der Lage sind, den Lebensunterhalt einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Dauer des beabsichtigten Aufenthaltes sicherzustellen.

In einer sogenannten Verpflichtungserklärung, welche mitunter auch als Besuchseinladung bezeichnet wird, verpflichtet sich der Gastgeber in Deutschland, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes seines Gastes oder seiner Gäste anfallen können. Ein solcher Nachweis wird in der Regel von den deutschen Auslandsvertretungen verlangt, bevor ein Einreisevisum ausgestellt wird.

In den meisten Fällen, in denen eine Verpflichtungserklärung erforderlich ist, handelt es sich um Einladungen von visumpflichtigen ausländischen Staatsangehörigen, die als Touristen nach Deutschland kommen möchten. Auch für längerfristige Aufenthalte sind entsprechende Verpflichtungserklärungen notwendig.

Verpflichtungserklärungen beziehungsweise Besuchseinladungen sind an die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt zu richten. Im Rahmen der Mitwirkung in Ausländer- und Asylangelegenheiten leitet die Stadt Ibbenbüren Besuchseinladung an den Kreis Steinfurt weiter.

Voraussetzungen

Die Person, welche die Verpflichtungserklärung abgibt, ist in der Stadt Ibbenbüren gemeldet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar.

An wen muss ich mich wenden?

Empfänger einer Verpflichtungserklärung beziehungsweise Besuchseinladung ist das Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Integration des Kreises Steinfurt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Verpflichtungserklärung (Besuchseinladung)

Welche Gebühren fallen an?

Für die Weiterleitung einer Verpflichtungserklärung beziehungsweise Besuchseinladung an die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt fallen seitens der Stadt Ibbenbüren keine Gebühren an. Eventuell beim Kreis Steinfurt anfallende Bearbeitungsgebühren fragen Sie bitte direkt dort nach.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Verpflichtungserklärung beziehungsweise Besuchseinladung sowie entsprechende Formulare erhalten Sie beim Kreis Steinfurt (www.kreis-steinfurt.de).