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Beistandschaften

Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Es gehört zu den Aufgaben des Jugendamtes (Fachdienst Kinder, Jugend und Familie) Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen zu beraten und zu unterstützen. Ebenso hat eine junge Volljährige/ein junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen.

Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes (Fachdienst Kinder, Jugend und Familie), das über die Beratung und Unterstützung hinausgeht. Sie schafft für alle alleinerziehenden Elternteile die Möglichkeit, auf freiwilliger Grundlage für Vaterschafts- und / oder Unterhaltsangelegenheiten die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen.

Mit Eingang eines schriftlichen Antrages ist das Jugendamt Beistand des Kindes. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.

Innerhalb seiner Aufgabenstellung vertritt der Beistand das Kind und kann im Namen des Kindes außergerichtlich und vor Gericht tätig werden. Neben ihm bleibt jedoch auch der antragstellende Elternteil in vollem Umfang zur Vertretung des Kindes befugt. Nur im gerichtlichen Verfahren gilt eine Ausnahme: Um zu verhindern, dass in einem Verfahren durch den antragstellenden Elternteil einerseits und durch den Beistand andererseits widersprüchliche Erklärungen angegeben werden, hat in einem von dem Beistand geführten Rechtsstreit dieser den Vorrang.

Die Beistandschaft endet unter anderem, sobald der antragstellende Elternteil dieses verlangt sowie automatisch mit Volljährigkeit des Kindes.

Voraussetzungen

schriftlicher Antrag

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung des städtischen Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie finden Sie auf dieser Website auch unter dem Stichwort Beurkundungen.