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Bauberatung

Bei einem Bauvorhaben ist die Stadt Ibbenbüren immer beteiligt: Der städtische Fachdienst Bauordnung nimmt die Aufgabe der Unteren Aufsichtsbehörde nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wahr. Er ist damit für alle Bauvorhaben in Ibbenbüren grundsätzlich der erste Ansprechpartner für Bauherren und Architekten.

Was bei der Planung eines Bauvorhabens, beim Bauantrag und in der Bauphase jeweils bedacht werden muss, welche Hilfestellungen die Stadt Ibbenbüren hierzu geben kann – dies wird Bauherren und deren Architekten im Rahmen der städtischen Bauberatung erläutert. Das Angebot der kostenlosen Bauberatung soll dazu dienen, einen Bauantrag vorzubereiten. Ziel ist, dass Bauherren und Architekten ihre Vorhaben im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen realisieren können.

Welche Gebühren fallen an?

keine