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BAföG

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Fachdienst Soziales ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine bei den jeweils zuständigen Mitarbeitenden (s. „Kontakt“) vereinbart werden.

Nach dem Ausbildungsförderungsrecht können Zuschüsse und Darlehen für den Lebensunterhalt sowie die Ausbildung in Anspruch genommen werden.

Zuständig für das Schüler-BAföG ist der Kreis Steinfurt. Die Stadt Ibbenbüren nimmt die Anträge entgegen, hilft bei Bedarf beim Ausfüllen und leitet sie an den Kreis Steinfurt weiter.

Antragsvordrucke liegen beim Fachdienst Soziales der Stadt Ibbenbüren vor.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Ausbildungsförderung erhalten Sie hier.