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Städtische Elektromobilität

Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Elektromobilität vor Ort
Elektromobilität vor Ort
Anschaffung einer E-Kehrmaschine für den Ibbenbürener Bau- und Servicebetrieb (BIBB)

Die Anschaffung der E-Kehrmaschine wird im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMDV mit insgesamt 163.006,20 Euro durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.

Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen durch die Unterstützung des Landes NRW und der Europäischen Union

REACT-EU Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Logo REACT-EU Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Zuwendungen des Landes NRW und der Europäischen Union

Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen (REACT-EU) unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 „Investitionen und Wachstum und Beschäftigung“ in der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas

Kauf von zwei reinen Batterieelektrofahrzeugen der Klasse N 1 (Fahrzeug zur Güterbeförderung; zulässiges Gesamtgewischt bis 3,5 Tonnen) als Neu- oder Vorführfahrzeuge nach § 2 Nummern 2 und 4 des Elektromobilitätsgesetzes vom 5. Juni 2015 (BGBI. I S. 898) in der jeweils gültigen Fassung, und zwar

Maxis dDeliver3 LWB 53 kWh

für den Ibbenbürener Bau- und Servicebetrieb (BIBB)

Förderung der städtischen Elektromobilität durch die Unterstützung der Europäischen Union durch das OP EFRE NRW 2014-2020

Förderung der städtischen Elektromobilität
Förderung der städtischen Elektromobilität durch die Unterstützung der Europäischen Union durch das OP EFRE NRW 2014-2020

Mit dem Zweck, die vereinbarten Klimaziele bis 2030 zu erreichen, unterstützt die Europäische Union in einer Investitionsoffensive für mehr Klimaschutz kommunale Liegenschaften und Fuhrparks. Gemeinsam mit dem Kreis Steinfurt und anderen Kommunen des Kreises hat die Stadt Ibbenbüren von dieser Förderung Gebrauch gemacht und konnte daher im Rahmen der Förderung bis zum Ende des letzten Jahres zwei E-Fahrzeuge, ein E-Lastenfahrrad und die jeweils dazu gehörige Ladeinfrastruktur anschaffen.

Die Teilnahme an dem Förderprogramm ermöglicht dem 2016 durch den Rat der Stadt Ibbenbüren beschlossenen Ziel, bis 2030 eine deutliche Emissionsminderung von 40 Prozent zu erreichen, näher zu kommen. Mit dem mit einer Quote von 80 Prozent geförderten Anschaffungen und der Nutzung von nachhaltig produziertem Ökostrom können bis zu 2,6 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Aufgrund der Förderung kann sich die Stadt Ibbenbüren als Vorbild für andere Flotten in lokalen Unternehmen, für die Bürgerinnen und Bürger sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeigen und gleichzeitig für das Thema E-Mobilität sensibilisieren.