Zuständigkeiten
Unter Anschlussleitungen im Sinne dieser Satzung werden Grundstücksanschlussleitungen und Hausanschlussleitungen verstanden.
Der private Eigentümer ist für die Anschlussleitungen (Grundstücksanschlussleitung und Hausanschlussleitung) zuständig:
- Grundstücksanschlussleitungen sind die Leitungen von der öffentlichen Sammelleitung – einschließlich Anschlussstutzen – bis zur Hinterkante des sich auf dem privaten Grundstück befindlichen Kontrollschachtes (Einsteigschacht).
- Hausanschlussleitungen sind die Leitungen von der Hinterkante des sich auf dem privaten Grundstück befindlichen Kontrollschachtes (Einsteigschacht) bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, wo das Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch Leitungen in und unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie die Einsteigschächte mit Zugang für Personal. Bei Druckentwässerungsnetzen sind Pumpe, Pumpenschacht und elektrische Steuerung auf dem privaten Grundstück Bestandteil der Grundstücksanschlussleitung.
Die Stadt Ibbenbüren ist für das öffentliche Kanalnetz (Sammelleitungen) zuständig, welches dem Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten von Abwasser dient.