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Was sollte ich noch wissen?

Wohnungsbelegung

Der Verfügungsberechtigte darf eine öffentlich geförderte Wohnung einem Wohnungssuchenden nur zum Gebrauch überlassen, wenn dieser ihm vor der Überlassung eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung (Wohnberechtigungsschein, WBS) übergibt.

Kontrollen

Der geförderte Wohnungsbestand wird in regelmäßigen Abständen vor Ort kontrolliert. Bauliche Veränderungen, Belegung und Miete sind hierbei die wesentlichen Prüfkriterien.

Weitere Informationen zum Thema

Weitergehende Informationen zu Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Wohnraumschaffung finden Sie im Internet: