Trockenheit und Hitze: Stadt bittet um Verzicht auf Grabkerzen
Was sollte ich noch wissen?
Wohnungsbelegung
Der Verfügungsberechtigte darf eine öffentlich geförderte Wohnung einem Wohnungssuchenden nur zum Gebrauch überlassen, wenn dieser ihm vor der Überlassung eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung (Wohnberechtigungsschein, WBS) übergibt.
Kontrollen
Der geförderte Wohnungsbestand wird in regelmäßigen Abständen vor Ort kontrolliert. Bauliche Veränderungen, Belegung und Miete sind hierbei die wesentlichen Prüfkriterien.
Weitere Informationen zum Thema
Weitergehende Informationen zu Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Wohnraumschaffung finden Sie im Internet: