Inhalt

Voraussetzungen

Wichtige Kriterien für einen Wohnberechtigungsschein sind

  • die Zahl der künftig zum Haushalt gehörenden Personen
  • die Höhe des Gesamteinkommens
  • die Wohnungsgröße
Haushalt

Zum künftigen Haushalt zählen folgende Personen:

  • der Antragsteller
  • der Ehegatte
  • der Lebenspartner
  • der Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
  • Kinder
  • Verwandte und Verschwägerte
  • Pflegekinder
Einkommen

Maßgebend ist das Gesamteinkommen des Haushalts. Es können in bestimmten Fällen Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt werden. Mit dem ermittelten Einkommen muss eine Einkommensgrenze eingehalten werden, die sich u. a. nach der Größe des Haushaltes richtet.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • eine Person: 23.540 Euro
  • zwei Personen (ohne Kind): 28.350 Euro
  • zwei Personen (eine davon Kind):  29.210 Euro
  • drei Personen (eine davon Kind):  35.740 Euro
  • drei Personen (zwei davon Kind): 36.600 Euro
  • vier Personen (zwei davon Kinder):  43.130 Euro
  • fünf Personen (drei davon Kinder):  50.520 Euro
  • sechs Personen (vier davon Kinder):  57.910 Euro
Wohnungsgröße

In der Regel ist von folgender Wohnungsgröße auszugehen:

  • für einen Alleinstehenden: 50 Quadratmeter Wohnfläche
  • für einen Zwei-Personen-Haushalt: zwei Wohnräume oder 65 Quadratmeter Wohnfläche
  • für einen Drei-Personen-Haushalt: drei Wohnräume oder 80 Quadratmeter Wohnfläche
  • für einen Vier-Personen-Haushalt: vier Wohnräume oder 95 Quadratmeter Wohnfläche

Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 Quadratmeter Wohnfläche. Die angegebene Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Arbeitsküche (bis zu 15 Quadratmeter) und Nebenräume zu verstehen.