Neue Räume für die Ludgeri- und die Albert-Schweitzer-Schule
Verstopfung
Durch eine leicht verstopfte Hausanschlussleitung (Querschnittsreduzierung) können die Rohre ihre Funktion der Entsorgung von Abwässern nur noch teilweise erfüllen. Das Abwasser kann zwar abfließen, dies findet jedoch nur mit einer gewissen Abflussverzögerung statt. Es handelt sich hierbei um einen verminderten Abfluss.
Bei einer Verstopfung der Anschlussleitung fließt das Abwasser durch eingewachsene Baumwurzeln oder andere Hindernisse stark verzögert bzw. gar nicht mehr ab. Dadurch kann ein Rückstau (z.B. bei Regen) in der Anschlussleitung entstehen, welcher Folgeschäden verursachen kann.
Eine leicht bis stark verstopfte Anschlussleitung können Sie durch eine Befahrung der Leitungen identifizieren. Die Problemfeststellung hat durch ein von Ihnen beauftragtes Fachunternehmen zu erfolgen. Sofern die Verstopfung der Hausanschlussleitung bis zum Kontrollschacht auf Ihrem Grundstück lokalisiert wird, haben Sie die laufende Unterhaltung auf Ihre Kosten durchzuführen (vgl. § 13 Abs. 6 S. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Ibbenbüren).
Wenn die Verstopfung der Grundstücksanschlussleitung bis einschließlich des Einsteigschachts (Kontrollschacht im öffentlichen Straßenraum) lokalisiert wird, melden Sie dies bitte unverzüglich dem genannten Ansprechpartner der Abteilung für Stadtentwässerung. Falls die Verstopfung oder sogar der Rückstau außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgt, können Sie eigenständig Abhilfe schaffen. In diesem Fall muss eine Meldung an die E-Mail Adresse stadtentwaesserung@ibbenbueren.de innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Der Meldung sind zwingend Bilder beizufügen.
Weitere Auskünfte kann Frau Wrocklage aus der Abteilung für Stadtentwässerung geben.
Wenn durch einen Rückstau wegen eines Wurzeleinwuchs durch einen städtischen Baum bei Ihnen Schäden entstanden sind, kann durch fachtechnische Bewertung überprüft werden, wer den Schaden trägt. Schäden, welche eigenständig, ohne vorherige Anzeige bei der Stadt Ibbenbüren bzw. ohne entsprechende fachkundige Firmen, beseitigt worden sind, werden in der Regel nicht übernommen. Eine Dokumentation des Schadens und deren Beseitigung sind unerlässlich. Schadensmeldungen inkl. der entsprechenden Rechnungen und der Bildnachweise senden Sie bitte innerhalb von 7 Tagen über das Kontaktformular an die E-Mail Adresse stadtentwaesserung@ibbenbueren.de.