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Präventive Maßnahmen

Zur Vermeidung von Überschwemmungen mit Folgeschäden, können Sie präventiv handeln. Um sich allgemein gegen einen Rückstau zu sichern, ist insbesondere eine funktionstüchtige sowie geeignete Rückstausicherung entsprechend den Regelungen des § 13 Abs. 3 der Entwässerungssatzung der Stadt Ibbenbüren einzubauen.

Die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und die laufende Unterhaltung der haustechnischen Abwasseranlagen sowie der Hausanschlussleitung auf dem Grundstück bis zum Kontrollschacht führt die Grundstückseigentümer/in auf eigene Kosten durch (vgl. § 13 Abs. 6 S. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Ibbenbüren).

Dabei können Sie unter anderem folgende Maßnahmen durchführen:

  1. Regelmäßige Reinigung der Leitung vom Kontrollschacht zum Gebäude.
  2. Visuelle Kontrolle des Gerinne im Schacht auf Fremdkörper (Sand, Steine, Haushaltsgegenstände) in regelmäßigen Abständen.

Unsere Ansprechpartnerin Frau Wrocklage von der Abteilung Stadtentwässerung gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.