Datum: 16.09.2026
Voraussetzungen
Grundsätzliche Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss sind gegeben, wenn das Kind
- einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
- und bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt
- und von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhält
- und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Zusätzliche Voraussetzungen für Kinder ab dem 12. Lebensjahr und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Das Kind darf keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ALG-II-Leistungen nach SGB II) beziehen.
- Oder: Durch Zahlung der Unterhaltsvorschussleistungen wird die Hilfebedürftigkeit vermieden.
- Oder: Der alleinerziehende Elternteil muss bei ergänzendem Sozialleistungsbezug mindestens ein Einkommen in Höhe von monatlich 600,00 Euro brutto erzielen.