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Voraussetzungen

Grundsätzliche Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss sind gegeben, wenn das Kind

  • einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
  • und bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt
  • und von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhält
  • und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Zusätzliche Voraussetzungen für Kinder ab dem 12. Lebensjahr und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Das Kind darf keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ALG-II-Leistungen nach SGB II) beziehen.
  • Oder: Durch Zahlung der Unterhaltsvorschussleistungen wird die Hilfebedürftigkeit vermieden.
  • Oder: Der alleinerziehende Elternteil muss bei ergänzendem Sozialleistungsbezug mindestens ein Einkommen in Höhe von monatlich 600,00 Euro brutto erzielen.