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Voraussetzungen

Die Bauaufsichtsbehörden dürfen auf Antrag des Bauherrn die bautechnischen Nachweise prüfen.

Hierzu ist lediglich ein formloses Schreiben des Bauherrn erforderlich, mit dem dieser mitteilt, dass die bautechnischen Nachweise durch die Bauaufsicht der Stadt Ibbenbüren geprüft werden sollen.