Voraussetzungen
Die Benutzung des Archivs ist für jede Person möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat, soweit gesetzliche Bestimmungen, Regelungen der Stadt Ibbenbüren oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern des Archivgutes dem nicht entgegenstehen.