Inhalt

Was sollte ich noch wissen?

  • Hilfeleistungen für grundsätzlich erwerbsfähige Personen und deren Familienangehörige erfolgen im Unterschied zur hier beschriebenen Personengruppe auf der Basis des Sozialgesetzbuches II (siehe hierzu auch die Informationen zum Arbeitslosengeld II).
  • Das Amt für Soziales und Pflege des Kreises Steinfurtbietet eine kostenlose und trägerunabhängige Pflegeberatung an. Bei Fragen rund um das Thema „Pflege“ stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege- und Wohnberatung des Kreises Steinfurt beratend zur Verfügung und informieren über Herangehensweisenund Möglichkeiten bei der Versorgung im Alter, bei Einschränkungen und Behinderungen und bei Pflegebedürftigkeit. Die Beratung findet persönlich zuhause, bei uns im Büro oder telefonisch statt. Alle Informationen gibt es hier: Pflegeberatung des Kreises Steinfurt