Inhalt

Voraussetzungen

Grundsätzlich

Nichterwerbsfähigkeit

Für Leistungen im Rahmen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung im Alter
  • gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • erreichte Regelaltersgrenze (vollendete 65 Jahre + x Monate)
  • oder vollendetes 18. Lebensjahr und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage volle Erwerbsminderung