Datum: 29.08.2026
Voraussetzungen
Grundsätzlich
Nichterwerbsfähigkeit
Für Leistungen im Rahmen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung im Alter
- gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- erreichte Regelaltersgrenze (vollendete 65 Jahre + x Monate)
- oder vollendetes 18. Lebensjahr und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage volle Erwerbsminderung