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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung zu „Schule von acht bis eins“ für das bevorstehende Schuljahr erfolgt grundsätzlich im Frühjahr eines jeden Jahres bis spätestens zum 8. März.

Eine Kündigung von „Schule von acht bis eins“ für das folgende Schuljahr muss spätestens zum vorangehenden 8. März erfolgen.