Abmeldung
Eine Anmeldung zu „Schule von acht bis eins“ behält auch für das folgende Schuljahr Gültigkeit, wenn ein Kind nicht spätestens zum vorangehenden 8. März abgemeldet wird.
Die Betreuung im Rahmen von „Schule von acht bis eins“ kann unterjährig in Abstimmung mit der Stadt Ibbenbüren gekündigt werden.
Das Kündigungsformular finden Sie unter „Formulare zum Herunterladen“.