Voraussetzungen
Das Mindestalter, einen Personenbeförderungsschein beantragen zu können, beträgt 21 Jahre. Sie müssen bereits mindestens zwei Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein.
Um einen Personenbeförderungsschein zu beantragen, ist es notwendig, dass Sie sich bereits im Besitz des EU-Kartenführerscheins befinden. Sollten Sie noch im Besitz eines älteren Führerscheins sein, muss dieser zusätzlich in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Näheres hierzu erfahren Sie in den Dienstleistungsinformationen zum Führerschein.