Inhalt

Abmeldung

Eine Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule behält auch für das folgende Schuljahr Gültigkeit, wenn ein Kind nicht spätestens zum vorangehenden 8. März abgemeldet wird.

Ein vorzeitiger Austritt aus der Offenen Ganztagsschule vor Ende der Jahresfrist, für die der Vertrag eigentlich geschlossen wurde, ist nur möglich, wenn bestimmte Kündigungsgründe auf Sie zutreffen (siehe unter „Formulare zum Herunterladen“: Anlage zur Anmeldung, Kündigungsformular). Schule und Schulträger müssen dem vorzeitigen Austritt zustimmen.

Das Kündigungsformular finden Sie unter „Formulare zum Herunterladen“.