Trockenheit und Hitze: Stadt bittet um Verzicht auf Grabkerzen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren zwischen 50 Euro und 500 Euro nach Zeitaufwand fallen nur an, wenn bei der Überprüfung kein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften festgestellt wird.
Näheres: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (Tarifstelle: 3.1.8.1.2, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=32220230815093434462)