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Welche Gebühren fallen an?

Gebühren zwischen 50 Euro und 500 Euro nach Zeitaufwand fallen nur an, wenn bei der Überprüfung kein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften festgestellt wird.

Näheres: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (Tarifstelle: 3.1.8.1.2, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=32220230815093434462)