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Was sollte ich noch wissen?

Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde

Die Bauaufsichtsbehörde ist nur für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts verantwortlich, nicht jedoch für Belange, die das private Baurecht beziehungsweise das Nachbarrecht betreffen.

Konsequenzen einer Anzeige

Eine Anzeige hat oftmals zur Folge, dass daraus eine Vielzahl von Vorgängen entsteht. Bei der Überprüfung auf baurechtswidrige Zustände oder ungenehmigte Baumaßnahmen werden nämlich a l l e Grundstücke in der Umgebung mit einbezogen. Nur so kann dem in einem eventuell folgenden Rechtsstreitverfahren geforderten Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung getragen werden.