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Voraussetzungen

Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nach dem Meldegesetz nur dann zulässig, wenn der Anfragende erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen regelmäßig ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.