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Welche Gebühren fallen an?

Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem BauGB (Die Kosten hierfür umfassen sowohl den Erwerb und die Freilegung als auch die Fertigstellung und Pflege der Flächen). Die Höhe der Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist erst nach Ermittlung aller Kosten und beitragspflichtigen Grundstücksflächen bekannt.