Welche Gebühren fallen an?
Für die Betreuung in der Kindertagespflege fallen keine Gebühren an, sehr wohl aber Elternbeiträge.
Die Höhe des monatlichen Kostenbeitrages für die Kindertagespflege richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern und der gebuchten Betreuungszeit.
Mit dem Festsetzungsbescheid wird das Einkommen der Eltern einer Einkommensstufe in der Elternbeitragstabelle zugeordnet. Darüber hinaus wird der monatliche Kostenbeitrag festgesetzt. Nähere Erläuterungen, wie das maßgebliche Einkommen der Eltern berechnet wird, sind der Elternbeitragssatzung entnehmbar (siehe „Formulare zum Herunterladen“).
Liegt das maßgebliche Jahreseinkommen der Eltern unter 25.000 Euro, werden keine Elternbeiträge erhoben.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Buchstabenbereich A-K
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
- Telefon: 05451 931-5117
- Fax: 05451 931-85117
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 731
Buchstabenbereich L-R
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
- Telefon: 05451 931-5119
- Fax: 05451 931-85119
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 731
Buchstabenbereich S-Z
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
- Telefon: 05451 931-5123
- Fax: 05451 931-85123
- E-Mail: E-Mail
- Raum: 733