Ab welchem Alter kann ein Kind die Betreuung in Anspruch nehmen?
Für Kinder ab einem Jahr besteht ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Eltern soll ein bedarfsgerechtes Angebot gemacht werden. Bedarfsgerecht ist ein Angebot dann, wenn Eltern hierdurch Erwerbstätigkeit oder Schulausbildung und Kindertagesbetreuung besser miteinander vereinbaren können.
Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung wird unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen erfüllt, wenn mindestens ein Angebot von 20 Stunden pro Woche gemacht wird. Ein höherer Betreuungsbedarf ist seitens der Eltern entsprechend nachzuweisen.