Inhalt

Warum werden Kanalanschlussbeiträge festgesetzt?

Grundstücke können erst einer baulichen oder gewerblichen Nutzung zugeführt werden, wenn die Möglichkeit besteht, die Abwässer von den Grundstücken in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten. Den Eigentümern (auch Wohnungs- und Teileigentümer) bzw. Erbbauberechtigten (Beitragspflichtige zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung) entstehen daher durch die Herstellung der Abwasseranlage wirtschaftliche Vorteile. Deshalb hat der Landesgesetzgeber im KAG NRW bestimmt, dass die Beitragspflichtigen zum Ausgleich dieser Vorteile an den Herstellungskosten der Abwasseranlage zu beteiligen sind.