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An wen muss ich mich wenden?

Gut zu wissen

Wer ist zuständig?
Du kannst zu uns kommen, wenn du in Ibbenbüren wohnst. Auch wenn du aktuell keine feste Wohnung hast, aber dich in Ibbenbüren aufhältst und in Ibbenbüren leben willst, helfen wir dir gerne weiter.

Wie läuft das ab?
Wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. Wir klären gemeinsam, was du brauchst und welche Unterstützung am besten zu dir passt.

§41 a SGB VIII Nachbetreuung: Wenn deine Hilfe nach § 41 SGB VIII endet, hast du ein Recht auf Nachbetreuung. So stellen wir sicher, dass du nach dem Abschluss der Hilfe nicht alleine dastehst.

Was ist die „Coming-Back-Option“?
Falls eine Hilfe beendet wurde, du aber später merkst, dass du doch noch Unterstützung brauchst, kannst du dich jederzeit erneut melden.

Hast du Fragen? Melde dich einfach bei uns!
 
Thale-Pia Rupprich
Pawel Mykietynski

(siehe auch unten unter „Kontakt”)