Was sollte ich noch wissen?
Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze betragen zur Zeit
Grundsteuer A: 323 Prozent
Grundsteuer B: 765 Prozent
Zahlungsverkehr
Wir empfehlen Ihnen den für Sie und uns einfachsten Zahlungsweg: Erteilen Sie uns bei wiederkehrenden Zahlungen eine Einzugsermächtigung. Sie ermöglichen damit eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes und helfen somit, Kosten zu sparen.
Alternativ können Sie bei Einmalzahlungen auf verschiedene, von der Stadt Ibbenbüren bereitgehaltene Online-Zahlungsoptionen zurückgreifen. Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen werden Sie auf diese Bezahlmöglichkeiten hingewiesen.
Einspruchmöglichkeiten
Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können Sie beim zuständigen Finanzamt Einspruch erheben. Bei der Stadt Ibbenbüren ist dies nicht möglich, da dieser Aspekt nicht in deren Zuständigkeit fällt.