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An wen muss ich mich wenden?

Fischereischein
  • Umtausch eines vor dem 1. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins: ausschließlich im Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren
  • Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026: wahlweise online (https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042001012000) oder im Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe

Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online (https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042010131000) oder im Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren möglich.

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)

Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.
Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online (https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042018006000) (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder im Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren beantragt werden.

Fischereischein mit Begleitung

Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online (https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042017006000) oder postalisch beim Landesamt (https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen) beantragt werden.