An wen muss ich mich wenden?
Persönlicher Antrag
Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.
Schriftlicher Antrag
Ein Antrag kann schriftlich ebenfalls im Bürgerbüro erfolgen. (Bitte beachten: Hierfür ist eine Beglaubigung der Unterschrift durch eine Gemeindeverwaltung oder einen Notar notwendig. Siehe hierzu auch Angaben in „Welche Unterlagen werden benötigt?“.)
Online-Antrag
Sie können das Führungszeugnis auch online von zu Hause aus direkt beim Bundesamt für Justiz (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/) anfordern. Hierzu benötigen Sie
- einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion
- ein am Computer angeschlossenes Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
- eine auf dem Computer installierte Ausweis-App2
- eine Master- oder Visacard beziehungsweise ein Konto bei einer Bank, die das Online-Bezahlverfahren Giropay unterstützt
- gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen
Im Falle der Online-Bestellung beim Bundesamt für Justiz bekommen Sie von dort das Privatführungszeugnis nach Hause gesandt. Behördliche Führungszeugnisse werden vom Bundesamt direkt an die entsprechende Behörde geschickt.