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Welche Unterlagen werden benötigt?

Für alle Führerschein-Anträge ist ein aktuelles, biometrietaugliches Foto mitzubringen.

Wenn Sie zum ersten Mal einen Führerschein mit 18 Jahren beantragen
  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme am Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
  • Original und Kopie des Personalausweises
  • augenärztliche Bescheinigung
  • aktuelles, biometrietaugliches Foto
  • bei Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen zusätzlich: Erklärung Doppelklassen
  • bei Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen zusätzlich: ein weiteres aktuelles, biometrietaugliches Foto
Wenn Sie zum ersten Mal einen Führerschein beantragen und unter 18 Jahren sind beziehungsweise wenn Sie am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ teilnehmen möchten und mindestens 16,5 Jahre alt sind
  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme am Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
  • Original und Kopie des Personalausweises
  • augenärztliche Bescheinigung
  • aktuelles, biometrietaugliches Foto
  • Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“
  • Anlage „Begleitetes Fahren ab 17“
  • Unterschriften beider Sorgeberechtigter
  • Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen
Wenn Sie Ihren alten Führerschein gegen den EU-Kartenführerschein umtauschen möchten
  • Personalausweis oder Reisepass
  • alter Führerschein
  • aktuelles, biometrietaugliches Foto
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben und eine Neuausfertigung benötigen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles, biometrietaugliches Foto
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift der letzten Ausstellungsbehörde (sofern nicht Kreis Steinfurt)
Wenn Sie Ihren EU-Kartenführerschein verlängern lassen möchten (Klassen D, DE, D1, D1E, C, CE, C1, C1E, CE beschränkt)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • vorhandener Führerschein
  • aktuelles, biometrietaugliches Foto
  • augenärztliches Gutachten
  • hausärztliches Gutachten
  • zusätzlich bei Klassen D, DE, D1, D1E, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller das 50. Lebensjahr vollendet hat: Gutachten durch eine Arbeits- oder Betriebsmedizinerin/einen Arbeits- oder Betriebsmediziner oder durch eine amtlich zugelassene Begutachtungsstelle für Fahreignung
Wenn Sie aufgrund einer Namensänderung Ihren EU-Kartenführerschein ändern lassen möchten
  • vorhandener EU-Kartenführerschein
  • aktuelles, biometrietaugliches Foto
Wenn Sie aufgrund eines Entzugs Ihres alten Führerscheins einen neuen beantragen möchten
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles, biometrietaugliches Foto
  • entsprechende Nachweise für die beantragten Klassen
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest
Wenn Sie einen internationalen Führerschein benötigen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles, biometrietaugliches Foto
  • EU-Kartenführerschein (sollte dieser nicht vorhanden sein, ist eine Beantragung vorgeschrieben; siehe Punkt „Wenn Sie Ihren alten Führerschein gegen den EU-Kartenführerschein umtauschen möchten“)
Wenn Sie eine Dienstfahrerlaubnis umschreiben lassen möchten (während der Dauer des Dienstverhältnisses sowie zwei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses möglich)
  • aktuelles, biometrietaugliches Foto
  • Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung der Dienststelle über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis