Welche Gebühren fallen an?
- erstmaliger Führerschein mit Probezeit: 45,90 Euro
- erstmaliger Führerschein ohne Probezeit: 45,10 Euro
- erstmaliger Führerschein unter 18 Jahren beziehungsweise Modell „Begleitetes Fahren“: 53,60 Euro; zusätzlich 9,30 Euro je angegebene Begleitperson
- Umtausch des alten Führerscheins gegen den EU-Kartenführerschein: 26,50 Euro
- Neuausfertigung eines Führerscheins bei Verlust: 42,60 Euro; zuzüglich 5,10 Euro, falls Ausnahmegenehmigung gewünscht
- Verlängerung EU-Kartenführerschein (Klassen D, DE, D1, D1E, C, CE, C1, C1E, CE beschränkt): 45,10 Euro; zusätzlich bei Klassen D, DE, D1, D1E, wenn der Antragsteller das 50. Lebensjahr vollendet hat: 13 Euro für ein zu beantragendes Führungszeugnis
- Änderung EU-Kartenführerschein nach Namensänderung: 26,50 Euro
- Neubeantragung nach Führerscheinentzug: 165,10 Euro; zusätzlich 13 Euro Gebühr für ein zu beantragendes Führungszeugnis
- Internationaler Führerschein: 16,30 Euro
- Umschreibung Dienstfahrerlaubnis: 45,10 Euro; zusätzlich 5,10 Euro falls eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist
Hinweis
Bei Neuerstellung eines Führerscheins, welcher von der Bundesdruckerei in Berlin produziert wird, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,50 Euro für den Direktversand an, wenn Sie den Führerschein nicht persönlich bei der Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, abholen möchten. Ein Tausch des Führerscheins im Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren ist nicht mehr möglich.