Trockenheit und Hitze: Stadt bittet um Verzicht auf Grabkerzen
Zuständigkeit
Der Bundesgesetzgeber hat die Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen) in den Aufgabenbereich der Städte und Gemeinden übertragen. Ebenso sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, die Investitionen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu refinanzieren.