Trockenheit und Hitze: Stadt bittet um Verzicht auf Grabkerzen
Welche Gebühren fallen an?
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Die Herstellungskosten dieser Anlagen sind zu 90 % von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten (zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung) der erschlossenen Grundstücke zu tragen. Bei Beginn der Baumaßnahmen können Vorausleistungen erhoben werden, die später auf die endgültigen Beiträge angerechnet werden. Die genaue Höhe der Erschließungsbeiträge ist erst nach Ermittlung aller Kosten und beitragspflichtigen Grundstücksflächen bekannt.