Trockenheit und Hitze: Stadt bittet um Verzicht auf Grabkerzen
Warum werden Erschließungsbeiträge erhoben?
Erschließungsanlagen sind notwendig, um Grundstücke baulich oder gewerblich nutzen zu können. Sie vermitteln daher einen (Erschließungs-) Vorteil. Dieser kommt überwiegend den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke zugute. Im Baugesetzbuch hat der Gesetzgeber bestimmt, dass dieser Vorteil durch die Zahlung von Beiträgen auszugleichen ist.