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Was sollte ich noch wissen?

Abholung

Der Sperrmüll ist am festgesetzten Abfuhrtag

  • spätestens bis 6 Uhr
  • auf ebener Erde an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Straßenraum
  • an einem für das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz

bereitzustellen.

Falls dies nicht möglich ist, soll der Sperrmüll auf dem Gehweg der öffentlichen Straße vor dem Grundstück und in nicht verkehrsbehindernder Weise bereitgestellt werden.

Unbedingt zu beachten: Das Abholfahrzeug fährt nicht auf Ihren Hof. Der Sperrmüll wird nicht mitgenommen, wenn er zum Beispiel in der Garage oder unter einem Carport steht.

Ausschluss von der Abholung und Rücknahme

Dinge, die vom Sperrmüll ausgeschlossen sind, werden vom Abholfahrzeug grundsätzlich nicht mitgenommen. Sie sind von Ihnen wieder von der Ablagestelle zurückzunehmen und einer entsprechenden regulären Entsorgung zuzuführen.